Heimentgelte

Die Heimentgelte werden im Seniorenzentrum »Am Stadtpark« im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit den Verbänden der Pflegekassen und den zuständigen Sozialhilfeträgern jährlich vereinbart. Die Entgelte werden täglich abgerechnet und
sind im voraus eines Monats zu begleichen. Nach gesetzlichen Vorgaben sind sie in folgenden Kategorien auszuweisen:

   - Pflegebedingte Aufwendungen
   - Unterkunft und Verpflegung
   - Investitionskosten
   - Nicht geförderte Investitionskosten

Die Höhe der pflegebedingten Aufwendungen ist abhängig von der jeweiligen Pflegestufe (I, II, oder III). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung als auch die Investitionskosten sind unabhängig von der Pflegestufe für alle Bewohner gleich. Nicht geförderte Investitionskosten sind Entgeltbestandteile, die nicht von den Sozialhilfeträgern im Rahmen des Pflegesatzes für die Regelleistungen übernommen werden. Sie werden je nach Zimmerart zusätzlich berechnet.

Die individuelle Pflegestufe wird von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Finanzierung der Heimentgelte gerne zur Verfügung.