Unser Pflegeangebot

Wir alle wünschen uns ein langes, aktives und selbstbestimmtes Leben in unserer gewohnten Umgebung. Dieses ist jedoch leider nicht immer möglich, weil z.B. eine umfassende Betreuung rund um die Uhr nötig ist oder Hilfe- und Unterstützungsangebote für die Versorgung zu Hause nicht mehr ausreichen, so dass ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung unumgänglich ist. Der Umzug in ein Heim bedeutet zwar eine Verlagerung des Lebensschwerpunktes, nicht aber, dass man seine bisherigen Lebensgewohnheiten aufgeben muss.

In der Seniorenresidenz »Am Weißen Moor« können Sie anhand Ihrer individuellen Situation und/oder Pflegebedürftigkeit aus dem folgenden Angebot wählen:

Vollstationäre Pflege

Die Voraussetzung für vollstationäre Pflege ist in der Pflegebedürftigkeit des alten Menschen gegeben und versteht sich als eine dauerhafte und anhaltende Unterbringung von Personen, die aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, nicht in der Lage sind einen eigenen Haushalt zu führen. Die optimale Pflege, Versorgung und Betreuung rund um die Uhr werden durch unsere kompetenten MitarbeiterInnen sichergestellt. Die Grundsätze der aktivierenden Pflege haben in unserem Haus oberste Priorität.

Urlaubs- und Verhinderungspflege

In der Urlaubs- und Verhinderungspflege werden pflegebedürftige Menschen betreut, die eine vorübergehende und kurzzeitige (bis zu 28 Tagen im Jahr) Unterbringung und Betreuung außerhalb ihrer gewohnten Umgebung benötigen. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung, wenn sie beispielsweise durch Urlaub, Kur oder Krankheit für kurze Zeit nicht in der Lage sind, ihren Angehörigen selbst zu betreuen. Ziel ist es hierbei, in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und die Angehörigen bei den oftmals schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben zu entlasten.

• nach einem Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation
• zur Überbrückung, bis zu Hause eine notwendig gewordene Pflege
  organisiert werden kann
• wenn allein stehende alte Menschen krank sind und vorübergehend
  Pflege und Betreuung benötigen
• bei Urlaub oder Verhinderung der Pflegeperson